IGEL – Individuelle Gesundheitsleistungen
Viele Menschen achten heutzutage mehr auf ihre Gesundheit. Sie wünschen sich medizinische Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden (z. B. Akupunktur und Homöopathie). Weil diese Zusatzleistungen nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, darf sie der Arzt nicht auf Chipkarte oder Krankenschein erbringen. Wenn Sie sich diese Leistungen wünschen, möchten wir sie Ihnen nicht vorenthalten.
Der Fortschritt der Medizin ermöglicht es uns mehr für Ihre Gesundheit zu tun, als die Kasse zahlt. Individuelle Wünsche belasten damit die Solidargemeinschaft aller gesetzlich Krankenversicherten nicht.
Für unsere Fachgebiete Neurologie und Psychiatrie haben deshalb die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte eine Auswahl individueller Gesundheitsleistungen für Patienten mit neurologischen oder psychiatrischen Krankheiten zusammengestellt.
Die IGEL-Leistungen
- werden auf Wunsch des Patienten erbracht
- sind ärztlich empfehlenswert und medizinisch sinnvoll
- werden aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt
Diese ärztlichen Leistungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Ultraschalluntersuchung der Hirngefäße – zur Abschätzung der Schlaganfallgefährdung z.B. bei Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Rauchen, …
- brain-check – zur Früherkennung der Altersdemenz
- Lichttherapie (bright-light) – zur Linderung von Beschwerden bei einer Winterdepression
- Schlafdiagnostik – zur Behandlung von Schlafstörungen
- Biofeedback-Behandlung (Psychophonie) – zur Behandlung von Kopfschmerzen (Migräne, Spannungskopfschmerzen, Halswirbelsäulenkopfschmerz), innere Unruhe und Nervosität
- Ärztliche Bescheinigungen oder fachärztliche Kurzgutachten – die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden